Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich,
Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender
Bedingungen ausgeführt führt. Abweichende Regelungen bedürfen
der Schriftform.
II. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter
dem Vorbehalt dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen
nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit
Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit
keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers
einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes
werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen
gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom
Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage
verlangt werden.
Skizzen, Entwürfe Probesatz, Probedrucke, Muster,
Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, werden berechnet. Filme, Lithos und digitale
Daten, sofern sie für die Herstellung des Auftrages erforderlich
sind, sind Produktionshilfsmittel die im Besitz des
Auftragnehmers verbleiben. Auch wenn sie aus Gründen der
Transparenz in der Rechnung gesondert aufgeführt werden.
III. Zahlung
Die Zahlung hat gemäss der im Angebot, Auftragsbestätigung oder
Rechnung getroffenen Vereinbarung zu erfolgen. Ist keine
Vereinbarung getroffen, innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Eine etwaige
Skontovereinbarung bedarf einer besondern schriftlichen
Vereinbarung und bezieht sich nicht auf Fracht, Porto,
Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird
unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld; Annahmeverzug) ausgestellt.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und
zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und
Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort
zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung,
Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei
Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder
seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene
Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem
Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB
bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer
seinen Verpflichtungen nach Abschnitt Vl. 3. nicht nachgekommen
ist.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschlu8 eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährde, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die
Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer
auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von
Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen
Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die
Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
IV. Lieferung
1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt
er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor,
haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Die
Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig wenn sie vom Auftragnehmer
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich
abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin
der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine
angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten § 361
BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als
auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur
Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze Ober den
Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck-
und Stempel- Vorlagen, Manuskripten Rohmaterialien und sonstigen
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der
Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück.
Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers
zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger
Anmeldung zurückgeben es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/
Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem
Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es
sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/’ Sammelstelle benannt
worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach
Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach
rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die
Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der
Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter
entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der
Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine
Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden
Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von
Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert
sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom
Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu
verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers.
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen
Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur
Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine
Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den
Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit
an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber
verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden
Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist
der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines
durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des
Auftragnehmers verpflichtet.
Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen
Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller
gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der
Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der
Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen
Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als
Vorbehaltseigentum.
Vl. Beanstandungen,
Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den
Auftraggeber über soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst in dem sich an die Druckreiferklärung /
Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgangs
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt
für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Die
Farben von Korrekturabzügen sind nicht verbindlich.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich geltend gemacht
werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach
seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung
und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe
des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft
fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen
fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche
gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,
unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren
können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken
und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen
Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er
seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber
abtritt Der Auftragnehmer haftet soweit Ansprüche gegen den
Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht
bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder
durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner
Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte
Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000
kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15
%.
Vll. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden
durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht
hat.
Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei
Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche
wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so
haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und
Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes
(Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für
die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für
Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln
verursacht wurden.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften
Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
Vlll. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit
einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats
gekündigt werden.
lX. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
X. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der
Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran
ein überwiegendes Interesse hat.
XI. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber
Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich
Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz des
Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches
Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Darmstadt, den 01.12.2008
Datenschutzerklärung
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den
Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre
personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der
gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser
Datenschutzerklärung.
Sie können unsere Internetseite besuchen,
ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen.
Wir weisen darauf hin, dass die
Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per
E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann.
Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem
Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Soweit Sie z.B. per E-Mail personenbezogene
Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Tel.)
mitteilen, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten
werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte
weitergegeben.
Sie können eine bereits erteilte
Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose
Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum
Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf
unberührt.
Wir löschen die Daten mit vollständiger
Auftragsabwicklung, müssen dabei aber die steuer- und
handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen beachten.
Die verantwortliche Stelle für die
Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
KOPIE ORIGINAL
Sattar Samir
Alexanderstr.14
64291 Darmstadt
Tel. 06151 711314
E-Mail:
kopieoriginal@gmx.de
sattar.samir@gmx.de
Darmstadt,
den 06.07.2018
|